23.12.2024
Ab dem 01.01.2025 ist der Landkreis Bautzen die für die Stadt Hoyerswerda zuständige untere Denkmalschutzbehörde. Der Landkreis übernimmt damit auch die noch offenen denkmalrechtlichen Verfahren von der Stadt. Für Anträge, die noch bis zum 31.12.2024 bei der Stadt Hoyerswerda eingingen, ist der Posteingang bei der Stadt entscheidend für die Berechnung von Fristen.
Bislang war die Stadt Hoyerswerda selbst untere Denkmalschutzbehörde. Diese Aufgabe wurde ihr vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung auf Antrag übertragen. Die Stadt Hoyerswerda hatte nunmehr beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung beantragt, diese Entscheidung zu widerrufen. Der Widerruf erging am 09.12.2024 und tritt am 01.01.2025 in Kraft.