Damit wir Ihnen demnächst alle Stufen der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz anbieten zu können, schließt das Landratsamt Bautzen in den Sommerferien die notwendigen Vorbereitungen ab.
Die umfangreiche Umstellung der Software, Anpassungen im IT-System, der Umzug des Datenbestandes sowie Mitarbeiterschulungen führen vom 15. Juli bis voraussichtlich 8. August 2024 zu Einschränkungen bei der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde. In diesem Zeitraum ist die Bezahlung grundsätzlich nur bargeldlos möglich.
Einschränkung an den Standorten sowohl bei Kfz-Zulassung, als auch bei Fahrerlaubnisangelegenheiten
15. Juli | Schließtag an den Standorten Kamenz und Hoyerswerda |
16. Juli | Schließtag an den Standorten Kamenz und Hoyerswerda |
17. Juli | Schließtag am Standort Bautzen |
18. Juli | Schließtag am Standort Bautzen |
19. Juli | Schließtag am Standort Bautzen |
Einschränkungen bei Fahrerlaubnisangelegenheiten an allen Standorten
19. Juli | Schließtag |
22. Juli | Vorsprache nur mit Termin |
23. Juli | Vorsprache nur mit Termin |
24. Juli | Vorsprache nur mit Termin |
Einschränkungen im Bereich der Kfz-Zulassung an allen Standorten
2. August | Schließtag |
5. August | Vorsprache nur mit Termin |
6. August | ggf. längere Bearbeitungszeiten |
7. August | ggf. längere Bearbeitungszeiten |
8. August | ggf. längere Bearbeitungszeiten |
Nach der Systemumstellung wird das Landratsamt die entsprechende Freigabe aller Stufen des i-KfZ-Portals beim Kraftfahrtbundesamt beantragen. „Nachdem wir kurzfristig eine Lösung des Problems der langen Wartezeiten auf einen Termin gefunden haben, halten wir Wort und streben im dritten Quartal an, die digitale Kfz-Zulassung in allen Facetten anbieten zu können“, so die für das Straßenverkehrsamt zuständige Beigeordnete Dr. Romy Reinisch.
Der konkrete Starttermin wird sobald wie möglich bekannt gegeben.
Aktuell können Bürger für ihre Zulassungsanliegen entweder einen Termin auf der Internetseite des Landkreises buchen oder in bestimmten Zeitfenstern ohne Termin erscheinen. Die kürzlich von Landrat Udo Witschas angewiesene Möglichkeit Anliegen auch ohne vorherige Terminvereinbarung erledigen zu können, war im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ein Erfolg.
Im Online-Termin-Portal können Termine derzeit in einem Zeitraum ab 4 Wochen gebucht werden. Hintergrund ist hier unter anderem, dass nicht mehr benötigte Termine in großem Umfang nicht storniert werden. Das Straßenverkehrsamt appelliert daher nicht mehr benötigte Termine über die Stornierungsfunktion abzusagen.