Kontakt & Öffnungszeiten
Zentraler Rechnungseingang
Zentraler Rechnungseingang
Ansprechpartnerin
Gesetzliche Anforderungen
Für die Ausstellung von Rechnungen sind die Regelungen nach § 14 und § 14a des Umsatzsteuergesetz zu beachten.
Insbesondere müssen Rechnungen die Pflichtangaben entsprechend § 14 Absatz 4 enthalten.
Rechnungs-Nummern dürfen nicht doppelt vergeben werden. Dies gilt auch im Falle der Neueinreichung einer korrigierten Rechnung. Korrigierte Rechnungen sind demnach mit einer neuen oder abgeänderten Rechnungsnummer einzureichen.
E-Rechnungen müssen neben den Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz noch die Pflichtangaben entsprechend § 16 Absatz 2 der Sächsischen E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung enthalten.
Fachliche Anforderungen
An den Landkreis Bautzen zu stellende Rechnungen müssen einen Bezug zur Beauftragung enthalten. Wir bitten daher um Angabe von mindestens eines der nachfolgend genannten Kriterien:
- Vertragsnummer
- Bestell- oder Lieferrantennummer
- Kennzeichnung der Rechnung entsprechend Vorgabe des Landkreises Bautzen bei Beauftragung
- Name des Ansprechpartners
Sind personenbezogene Rechnungen zu erstellen, bitten wir Sie aus Datenschutzgründen auf die Benennung von Klarnamen zu verzichten und an Stelle derer zum Beispiel Auftrags- oder Bestellnummern oder ähnliche Angaben zu verwenden. Dies gilt insbesondere für den Schutz von Sozialdaten. Ist eine Anonymisierung nicht möglich, verzichten Sie bitte im Einzelfall auf die elektronische Rechnungslegung über den zentralen Rechnungseingang und senden die Rechnung direkt an das Amt, dass Sie beauftragt hat.
Rechtsgrundlagen
- Umsatzsteuergesetz
- Sächsische E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung
- https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz können Sie den § 14 des Umsatzsteuergesetzes lesen.
- https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14a.html Auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz können Sie den § 14a des Umsatzsteuergesetzes lesen.
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17103-Saechsische-E-Government-Gesetz-Durchfuehrungsverordnung#p16 Auf der Seite des Freistaates Sachsen lesen Sie den § 16 der Sächsischen E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung
Bei der E-Rechnung werden Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dargestellt.
Als E-Rechnung wird eine Rechnung im strukturierten Format verstanden, die elektronisch übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Weiterverarbeitung ohne Medienbrüche ermöglicht.
Um E-Rechnungen versenden zu können, müssen sich die Unternehmen zuvor registrieren.
Das Postfach steht nur für Rechnungen zur Verfügung. Andere Post, die an dieses Postfach versendet wird, wird nicht bearbeitet und nicht weiter geleitet.
Bitte versenden Sie Ihre Rechnung nicht zusätzlich als klassische Rechnung im Papierformat.
Registrierung zum Versenden von E-Rechnungen
Auf der Seite "E-Rechnungen" finden Sie das Portal zur Registrierung für die E-Rechnungslegung und weitere Informationen zum Thema.
Eine elektronische Rechnung stellt Rechnungsinhalte in einer Bilddatei (PDF oder PDF/A) dar. Eine elektronische Weiterverarbeitung ohne Medienbrüche ist nicht möglich.
Elektronische Rechnungen senden Sie an unseren zentralen Rechnungseingang. Beginnen sie den Betreff bitte mit dem Namen des Amtes, mit dem Sie Ihren Vertrag geschlossen haben.
Die maximale Größe des Rechnungsdokumentes beträgt 10 MB.
Zentrales Postfach für elektronische Rechnungen
Bitte benennen Sie im Betreff den Namen des Amtes,mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben.
Das Postfach steht nur für Rechnungen zur Verfügung. Andere Post, die an dieses Postfach versendet wird, wird nicht bearbeitet und nicht weiter geleitet.
Bitte versenden Sie Ihre Rechnung nicht zusätzlich als klassische Rechnung im Papierformat.
Die Ämter des Landratsamtes Bautzen
Die Ämter, die zum Landratsamt Bautzen gehören, finden Sie im Organigramm:
- Organigramm nicht barrierefrei
Versenden Sie Ihre Rechnungen an das Landratsamt Bautzen als klassischen Brief mit der Post, fügen Sie der Postanschrift bitte den Namen des Amtes zu, mit dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben:
Postanschrift für Rechnungen in Papierform
Landratsamt Bautzen, Zentraler Rechnungseingang + Name des Amtes
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Die Ämter des Landratsamtes Bautzen
Die Ämter, die zum Landratsamt Bautzen gehören, finden Sie im Organigramm:
- Organigramm nicht barrierefrei