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Nein, eine Versammlung muss nicht genehmigt werden. Versammlungen unter freiem Himmel müssen jedoch der Versammlungsbehörde angezeigt werden.
Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut in einer Demokratie: Nach Artikel 8 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Das Grundgesetz sagt aber auch, dass dieses Recht für Versammlungen unter freiem Himmel beschränkt werden kann.
Die Aufgaben der Versammlungsbehörde erfüllt im Landkreis Bautzen das Landratsamt Bautzen, Ordnungsamt, Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht.
Organisatoren einer Versammlung unter freiem Himmel müssen ihr Vorhaben bei der Versammlungsbehörde anzeigen. Dies muss spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung passieren. Mit "Bekanntgabe" ist dabei die Information der Öffentlichkeit gemeint, nicht der Beginn der Versammlung.
Für die Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel im Landkreis Bautzen nutzen Sie bitte dieses Formular:
Mehr Informationen zu den Rechtsgrundlagen
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12206-Saechsisches-Versammlungsgesetz#ef Das Sächsiche Versammlungsgesetz ist die Grundlage für die Arbeit der Versammlungsbehörde.
- https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html Das Grundgesetz: Der Artikel 8 ist die rechtliche Grundlage für das Sächsische Versammlungsgesetz.