gehört zu: Ausländerrecht
Kontakt & Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Weitere Aufnahmen in den Landkreis Bautzen sind daher unter bestimmten Bedingungen möglich:
- Familienangehörige ersten Grades (Kernfamilie)
- Personen, mit Aussicht auf eigene Wohnung (Mietvertrag muss vorliegen) oder Arbeit (Arbeitsvertrag muss vorliegen) und Unterkunft
In jedem Fall ist eine persönliche Vorsprache im Ausländeramt Bautzen notwendig (Sprechzeit dienstags und donnerstags). Im Fall einer Aufnahme erfolgt dort auch die Registrierung. Ist keine Aufnahme in den Landkreis möglich, müssen sich die Kriegsvertrieben in der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates in Dresden melden. Dort erfolgt eine Verteilung auf andere Landkreise oder Bundesländer.
Bei einer direkten Aufnahme in den Landkreis Bautzen werden die Kriegsvertriebenen im Ausländeramt erkennungsdienstlich erfasst und erhalten eine so genannte vorläufige Aufenthaltsbescheinigung (Fiktionsbescheinigung) ausgehändigt. Die einfache Erfassung und Leistungsbeantragung per Online-Formular oder in den Städten und Gemeinden entfällt ab sofort. Das gilt auch für die Vorschusszahlung durch die Städte und Gemeinden.
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Ansprechpartner, Besuceradressen und Öfnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis".