Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Anzeigeverfahren nach Landpacht­verkehrsgesetz

gehört zu: Ländliche Entwicklung

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Öffnungszeiten
Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

Ansprechpartner

Jörg Jahnke
 03591 5251-61100
 03591 5250-61100

Haben Sie als Grundstückseigentümer Land an landwirtschaftliche Betriebe verpachtet, müssen Sie dies dem Landratsamt Bautzen anzeigen. Auch Änderungen bestehender Landpachtverträge müssen Sie anzeigen.

Den Abschluss oder die Änderung eines Landpachtvertrages müssen Sie dem Landratsamt Bautzen innerhalb eines Monates anzeigen.

Senden Sie uns eine Kopie des Landpachtvertrages oder der Änderung zu.

Die Rechtsgrundlagen des Anzeigeverfahrens sind das Landpachtverkehrsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch, § 585. Beide Rechtsgrundlagen finden Sie auf einem Portal des Bundesministeriums der Justiz: