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Dienstleistung

Beglaubigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen

gehört zu: Amtsärztlicher Dienst

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Öffnungszeiten
Mo: nach Terminvereinbarung
Di: nach Terminvereinbarung
Mi: nach Terminvereinbarung
Do: nach Terminvereinbarung
Fr: nach Terminvereinbarung

Ihre Ansprechpartner

Team Amtsärztlicher Dienst

1. Dokumente zusenden

Senden Sie bitte folgende Dokumente  mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn per E-Mail an Ihren Ansprechpartner zur Dienstleistung „Beglaubigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen“:

  • die von Ihrem Arzt ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen, pro Medikament eine (gescanntes Dokument)
  • das Rezept für Ihr Medikament (gescanntes Dokument, Ihr Arzt hat eine Kopie des Rezeptes in der Patientenakte)
  • eine Kopie Ihres Ausweises (bei Kindern zusätzlich die Kopie des Kinderausweises)
  • Ihre Telefonnummer

2. Besuchstermin rechtzeitig vereinbaren

Vereinbaren Sie rechtzeitig telefonisch einen Besuchstermin bei Ihrem Ansprechpartner zur Dienstleistung „Beglaubigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen“. 
Zum Termin bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:

  • Ihren Ausweis (bei Kindern zusätzlich den Kinderausweis)
  • das Rezept für Ihr Medikament in Kopie (Ihr Arzt hat eine Kopie des Rezeptes in der Patientenakte)
  • die von Ihrem Arzt ausgefüllte Bescheinigung oder die Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen

Bitten Sie den Arzt, der Ihnen Ihr Medikament verschrieben hat, das für Ihr Reiseziel geforderte Formular auszufüllen. Nehmen Sie mehrere Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, muss Ihr Arzt für jedes Medikament ein Formular ausfüllen.

Die Formulare finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte:

Bitte beachten Sie: Für eine Transit-Reise muss Ihr Arzt beide Formulare ausfüllen.

Informieren Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes, in welchen Staaten das Schengener Abkommen gilt: 

Die ärztliche Bescheinigung und die Beglaubigung des Gesundheitsamtes benötigen Sie,

  • wenn Sie ins Ausland reisen möchten und 
  • wenn Sie ärztlich verschriebene Medikamente nach dem Betäubungsmittelgesetz einnehmen müssen. Dazu gehört auch ärztlich verschriebener Medizinal-Cannabis.

Möchten Sie ins Ausland reisen, benötigen Sie beide Dokumente für Medikamente, die nach dem Betäubungsmittelgesetz und dessen Anlage 3 als Betäubungsmittel gelten. Darunter fällt auch Medizinal-Cannabis. Die Definition von Medizinal-Cannabis (Cannabis zu medizinischen Zwecken) finden Sie im § 2(1) des Medizinal-Cannabisgesetzes. 

Die Anlage 3 zum Betäubungsmittelgesetz und das Medizinal-Cannabisgesetz finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz.

Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Wochen rechnen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Reisevorbereitung. 

Das Gesundheitsamt beglaubigt, dass die ärztliche Bescheinigung korrekt ausgefüllt wurde und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. 

In vielen Ländern ist es nicht erlaubt, Betäubungsmittel mit sich zu führen. Dazu gehört auch Medizinal-Cannabis. Für Personen, die auf Medikamente angewiesen sind, gelten jedoch Ausnahmen. Diese Personen dürfen Betäubungsmittel oder Medizinal-Cannabis mit sich führen. Voraussetzung ist jedoch, 

  • dass die Menge der Medikamente genau auf die Reisedauer abgestimmt ist 
  • dass die Personen eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen
  • dass die Personen die Beglaubigung des Gesundheitsamtes für die ärztliche Bescheinigung mit sich führen.

Die Beglaubigung kostet 15,00 Euro. Die Zahlung ist fällig, wenn Sie die Beglaubigung im Gesundheitsamt abholen.

Informieren Sie sich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes rechtzeitig vor Ihrer Reise zu den aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes. 

Führen Sie die ärztliche Bescheinigung und die Beglaubigung des Gesundheitsamtes auf Ihrer Reise immer mit sich. 

Denken Sie daran:

  • Der Arzt darf Ihnen Betäubungsmittel oder Medizinal-Cannabis für maximal 30 Tage verschreiben. Deshalb dürfen Sie auch maximal die Menge für 30 Tage mit ins Ausland nehmen.
  • Medizinal-Cannabis wird in den meisten Ländern als Betäubungsmittel eingestuft.

Planen Sie eine längere Auslandsreise? Dann prüfen Sie, ob Ihr Medikament im Reiseland erhältlich ist und ob Sie es sich dort verschreiben lassen können. Alternativ können Sie sich an die Bundesopiumstelle wenden.

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Dienstleistung "Beglaubigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen" sind:

  • das Betäubungsmittelgesetz, §§ 1, 2, 3 und § 4 sowie die Anlage 3 des Gesetzes
  • die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung 
  • Medizinal-Cannabisgesetz
  • Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
  • das Schengener Durchführungsabkommen

Die Rechtsgrundlagen können Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz und der Europäischen Union nachlesen.

Wenden Sie sich dafür gern an die Ansprechpartner dieser Dienstleistung: