Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Berechnung der Abfallgebühren und Verwaltung der Abfallbehälter

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Landratsamt Bautzen
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02625 Bautzen
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Garnisonsplatz 6
01917 Kamenz
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Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

Hotline Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft
 03591 5251-70299
 03591 5250-70288

Zahlen Sie bitte erst, wenn Sie den Gebührenbescheid erhalten haben. Geben Sie unbedingt immer den angegebenen Verwendungszweck an und verwenden Sie ausschließlich die im Bescheid genannte Bankverbindung. Sonst können wir Ihre Zahlung nicht korrekt zuordnen.  

Haben Sie uns das Recht zum Bankeinzug erteilt, so buchen wir die Gebühren in der festgesetzten Höhe zum Fälligkeitsdatum ab.

Die Abfallgebühr für Wohngrundstücke setzt sich zusammen aus:

  • einer Pauschalgebühr pro bewohnter Wohnung
  • einer Gebühr für die Bereitstellung der Abfallbehälter
  • einer Leerungsgebühr

Die Abfallgebühr für gewerblich  genutzte oder sonstige Grundstücke setzt sich aus:

  • einer Gebühr für die Bereitstellung der Abfallbehälter
  • einer Leerungsgebühr

Und wie hoch sind die einzelnen Gebührenanteile?

Pauschalgebühr pro bewohnter Wohnung

Die Pauschalgebühr pro bewohnter Wohnung beträgt 26,16 Euro im Jahr. Wieviele Personen in der Wohnung leben, ist dabei nicht von Bedeutung.

Behälterbereitstellungsgebühr

Für jeden Abfallbehälter auf Ihrem Grundstück wird  eine Bereitstellungsgebühr erhoben.

  • 11,40 Euro im Jahr für einen 80-Liter-Behälter
  • 11,40 Euro im Jahr für einen 120-Liter-Behälter
  • 18,00 Euro im Jahr für einen 240-Liter-Behälter
  • 58,20 Euro im Jahr für einen 1.100 -Liter-Behälter

Die Behälterbereitstellungsgebühr fällt für Restabfall- und für Bioabfallbehälter an.

Leerungsgebühr

Für die Entleerung der Abfallbehälter fällt eine Gebühr pro Entleerung an.

Die Leerungsgebühr für Restabfallbehälter beträgt:

  • 3,93 Euro pro Entleerung eines 80-Liter-Behälters
  • 5,74 Euro pro Entleerung eines 120-Liter-Behälters
  • 10,89 Euro pro Entleerung eines 240-Liter-Behälters
  • 38,11 Euro pro Entleerung eines 1.100 -Liter-Behälters

Für jeden Restabfallbehälter gelten 3 Mindestleerungen im Halbjahr.

Die Leerungsgebühr für Bioabfallbehälter beträgt:

  • 1,92 Euro pro Entleerung eines 80-Liter-Behälters
  • 2,35 Euro pro Entleerung eines 120-Liter-Behälters
  • 4,45 Euro pro Entleerung eines 240-Liter-Behälters

Für Bioabfallbehälter gelten keine Mindestleerungen.

Restmüll fällt in jedem Haushalt an. Deshalb berechnen wir für Ihren Retsabfallbehälter Mindestentleerungen. Für Bioabfall wurden keine Mindestentleerungen festgelegt - Bioabfall können Sie auf Ihrem eigenen Grundstück auch selbst kompostieren.

Mindestentleerung pro Restabfallbehälter

Pro Restabfallbehälter und Kalenderhalbjahr werden mindestens drei Entleerungen berechnet. Dabei spielt es keine Rolle, wieviele Personen den Behälter nutzen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Abfälle regelmäßig und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Mindestvolumen in Abhängigkeit von der Personenzahl

Das Mindestvolumens ist ausschließlich von der Zahl der Personen abhängig, die den Abfallbehälter nutzen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat im Jahre 2009 in einem Urteil festgestellt, dass bei konsequenter Abfallvermeidung und guter Abfalltrennung der Restmüll auf ein Volumen von 5-7 Litern pro Person und Woche reduzierbar ist.

Der Landkreis Bautzen hat daher das Mindestvolumen auf sechs Liter pro Person und Woche festgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Restabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden - so wie es das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Das Mindestvolumen hilft Ihnen, Größe und Zahl der Restabfallbehälter realistisch einzuschätzen, die Sie für Ihr Grundstück benötigen.

Stellt das Landratsamt Bautzen fest, dass die Abfallmenge, die Sie zur Entsorgung bereitstellen, erheblich vom Mindestvolumen abweicht, kann es prüfen, wo die Differenzmenge geblieben ist. Das Landratsamt kann Ihnen dann auch zusätzliche Abfallbehälter zuweisen.


Für die Anlieferung von Grüngut an kommunale Grüngutsammelplätze zahlen Sie

  • 3,00 Euro für den ersten angefangenen Kubikmeter
  • 1,50 Euro für jeden weiteren halben Kubikmeter
  • 1,00 Euro pro Grüngutsack

Die Gebühr für Grüngutsäcke ist beim Kauf der Säcke zu bezahlen.  Die Gebühr für lose Mengen ist bei Anlieferung der Abfälle zu bezahlen.

Für Restabfallsackmarken zahlen Sie

  • 6,75 Euro pro Marke

Die Gebühr ist beim Kauf der Marken zu bezahlen.

Für Container zahlen Sie

  • 34,07 Euro pro Absetz-Container bis 10 Kubikmeter
  • 41,55 Euro pro Abroll-Container bis 36 Kubikmeter
  • 190,53 Euro pro Gewichtstonne für Rest- und Sperrmüll
  • 22,43 Euro pro Gewichtstonne Grüngut

Die Gebühr für Abfallcontainer wird mit einem gesonderten Abfallgebührenbescheid erhoben.

Die Gebühren werden nach der Abfallgebührensatzung des Landkreises Bautzen erhoben.

Mehr Informationen zu Dienstleistungen und Kreisrecht rund um das Thema Abfall sowie Tipps zur richtigen Entsorgung finden Sie auf dieser Seite: