Kontakt & Öffnungszeiten
Bitte wenden Sie sich an
Anspruch auf Elterngeld hat, wer
- mit seinem Kind in einem Haushalt im Landkreis Bautzen lebt,
- dieses Kind selbst betreut und erzieht und
- nicht oder maximal 32 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.
Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen. Wir beraten Sie dazu gern. Wenden Sie sich bitte an den Service Elterngeld.
Nein, das ist nicht der Fall. Elterngeld können Sie bekommen:
- für Ihr leibliches Kind
- für das leibliche Kind Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes, Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners,
- für Ihr Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft,
- in besonderen Fällen auch für Ihr Enkelkind oder Urenkelkind, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihre Schwester oder Ihren Bruder
Basiselterngeld können Sie für bis zu 12 Lebensmonate des Kindes bekommen.
Wenn beide Eltern Elterngeld beantragen und einer von Ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, können Sie Basiselterngeld sogar für bis zu 14 Monate bekommen. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man „Partnermonate“.
Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bekommen. Danach sind nur noch Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus möglich.
Die Kindesmutter kann in den Monaten, in denen sie Mutterschaftsgeld erhält, nur Basiselterngeld beantragen.
Statt Basiselterngeld für einen Lebensmonat Ihres Kindes zu beantragen, können Sie auch Elterngeld Plus für zwei Lebensmonate Ihres Kindes beantragen. Damit verlängern Sie den Zeitraum, in dem Sie Elterngeld erhalten.
Beispiel: Anstelle Basiselterngeld in Höhe von 300,00 Euro für einen Lebensmonat Ihres Kindes zu beantragen, könnten Sie auch für 2 Monate Elterngeld Plus in Höhe von je 150,00 Euro beantragen.
Beim Elterngeld Plus gibt es zwei Einschränkungen:
- Die Kindesmutter erhält nur für die Lebensmonate des Kindes Elterngeld Plus, in denen sie kein Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen bezieht.
- Ab dem 15.Lebensmonat des Kindes ist nur noch Elterngeld Plus möglich.
- Ab dem 15.Lebensmonat darf der Elterngeldbezug nicht mehr unterbrochen werden. Andernfalls erlischt der restliche Anspruch auf Elterngeld.
Partnerschaftsbonus
Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus sind:
- Beide Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus gleichzeitig. Das heißt, in dieser Zeit müssen beide Teilzeit, und zwar jeder mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
- Den Partnerschaftsbonus können Sie für mindestens 2 und höchstens 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes beantragen
In manchen Fällen kann der Arbeitgeber zu Beginn der Elterngeldzahlung noch keine Prognose zum voraussichtlichen Einkommen (z.B. aufgrund von Tariferhöhungen) geben. Diese Angaben können Sie nachreichen.
Wenn Ihr Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, können Sie länger Elterngeld erhalten:
- Bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin erhalten Sie einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld.
- Bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin erhalten Sie 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld.
- Bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin erhalten Sie 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld.
- Bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin erhalten Sie 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld.
Alleinerziehende müssen uns eine Bescheinigung des Finanzamtes einreichen, dass sie in Steuerklasse 2 eingeordnet wurden. Die Bescheinigung muss nach dem Geburtstag des Kindes ausgestellt worden sein.
Alleinerziehende können bei Einkommensminderung bis zu 14 Basiselterngeldmonate beantragen.
Auch Alleinerziehende können die Partnerschaftsbonusmonate beantragen. Sind Sie alleinerziehend,
- können Sie den Partnerschaftsbonus für mindestens 2 und höchstens 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes beantragen,
- müssen Sie in dieser Zeit Teilzeit arbeiten, und zwar mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche.
In manchen Fällen kann der Arbeitgeber zu Beginn der Elterngeldzahlung noch keine Prognose zum voraussichtlichen Einkommen (z.B. aufgrund von Tariferhöhungen) geben. Diese Angaben können Sie nachreichen.
Je nach Einkommen beträgt
- Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich,
- Elterngeld Plus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro Elterngeld Plus können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten. Sie erhalten den Mindestbetrag zum Beispiel auch, wenn Sie nach der Geburt genauso viel verdienen wie davor.
Wenn Sie Mehrlinge haben, erhöht sich das Elterngeld um je 300,00 Euro für den zweiten und jeden weiteren Mehrling (Mehrlingszuschlag).
Gibt es ältere Kinder, die im Haushalt leben, kann ein Geschwisterbonus gezahlt werden.
Folgende Anspruchsvoraussetzungen müssen für den Geschwisterbonus erfüllt sein:
- Sie haben mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder
- Sie haben mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren oder
- Sie haben mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung unter 14 Jahren
Der Geschwisterbonus wird in Höhe von 10 % des Elterngeldbetrages auf das Elterngeld addiert. Erhalten Sie Mindestelterngeld beträgt der Geschwisterbonus 75,00 Euro.
Für den Geschwisterbonus benötigen wir einen aktuellen Kindergeldbeleg, nicht älter als drei Monate. Es genügt die Kopie eines Kontoauszuges oder ein aktueller Kindergeldbescheid der Familienkasse.
Auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie sich ausführlich rund um das Thema Elterngeld informieren.
- https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld Fragen und Antworten zum Thema Elterngeld
Laden Sie sich hier kostenfrei Publikationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Elterngeld herunter:
- https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elternzeit Broschüre "Elterngeld und Elternzeit"