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Dienstleistung

Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde

Kontakt & Öffnungszeiten

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Landratsamt Bautzen
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02625 Bautzen
Besucheradresse
Macherstraße 55
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Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Ansprechpartnerin

Bianka Steinbrück
 03591 5251-32122
 03591 5250-32122

Nach § 1 Absatz 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden werden bei den folgenden Hundegruppen sowie deren Kreuzungen untereinander die Gefährlichkeit im Sinne des § 1 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vermutet:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier

Im Einzelfall kann die Vermutung der Gefährlichkeit jedoch widerlegt werden.

Darüber hinaus kann für jeden anderen Hund, unabhängig davon welcher Rasse er angehört, die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt werden.

Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie von unseren Ansprechpartnerinnen.

 

Kopf eines Schäferhundes mit Maulkorb
Hund mit Maulkorb (Symbolbild)

Wenn Sie einen gefährlichen Hund halten möchten, so benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Das Ordnungsamt des Landkreises Bautzen ist für die Erteilung dieser Erlaubnis zuständig.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • Nachweis der Sachkunde*
  • Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung
  • Verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung

* Den Nachweis der Sachkunde können Sie im Rahmen einer Sachkundeprüfung erlangen, welche Sie beim Ordnungsamt des Landkreises Bautzen ablegen. Hierfür setzen Sie sich bitte mit den auf dieser Seite genannten Ansprechpartnerinnen in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie zudem nachfolgend auf dieser Seite.