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- den bisherigen Führerschein
- einen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
- ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung (bei Erweiterung auf die Klassen C und D)
- eine Sehtestbescheinigung (bei Erweiterung auf die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T)
- ein augenärztliches Zeugnis oder ein Gutachten nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (bei Erweiterung auf die C- oder D-Klasse)
- ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisordnung (bei Erweiterung auf die D-Klasse)
- den Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- den Nachweis über die ausbildende Fahrschule (Antragsformular/Ausbildungsvertrag)
- den Ausbildungsnachweis zur Berufskraftfahrerqualifikation
- ein behördliches Führungszeugnis der Belegart "0" (bei Erweiterung auf die D-Klasse).
- Führerschein abholen Buchen Sie hier einen Termin, wenn Sie informiert wurden, dass Ihr Führerschein im Landratsamt vorliegt.