Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

gehört zu: KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle

Aktuelles

eine Holztür wird von einem eisernen Schloss verschlossen
22.11.2024

Landkreisverwaltung bleibt am 23. Dezember geschlossen

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
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02625 Bautzen
Besucheradresse
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
Besucheradresse
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Öffnungszeiten
Mo: nach Online-Terminbuchung
Di: nach Online-Terminbuchung
Mi: nach Online-Terminbuchung
Do: nach Online-Terminbuchung
Fr: nach Online-Terminbuchung

Bitte wenden Sie sich an

Fahrerlaubnis-Service
 03591 5251-36363
 03591 5250-36399

Wenn Sie mit einem PKW bis zu 8 Personen gewerblich befördern wollen, benötigen Sie einen speziellen Führerschein zur Fahrgastbeförderung .

Dieser Führerschein wird für fünf Jahre ausgestellt.

Für die Ersterteilung benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung
  • Gutachten eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners bzw. einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung
  • Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • ein aktuelles biometrischen Passbild (nicht älter als 1 Jahr), falls Sie noch nicht im Besitz des neuen Kartenführerscheines sind. Dieser muss im Zuge der Antragstellung mit ausgestellt werden. 

Für die Verlängerung benötigen Sie: 

  • die oben genannten Unterlagen 

Das oben aufgeführte Gutachten muss in diesem Fall erst ab dem 60. Geburtstag erstellt werden.

Die Antragstellung sollte etwa 6 Wochen vor Ablauf erfolgen.

  • Führerschein abholen Buchen Sie hier einen Termin, wenn Sie informiert wurden, dass Ihr Führerschein im Landratsamt vorliegt.