Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Förderprogramm Strukturwandel Lausitz

gehört zu: Stabsstelle Strukturwandel und Breitband

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Öffnungszeiten
Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

Ansprechpartnerin für Fragen zum Antragsportal

Franziska Kilank
 03591 5251-61203
 03591 5250-61203

Ansprechpartnerin für Beratungstermine

Kompetenzteam Strukturwandel
 03591 5251-61206
 03591 5250-61206

Ansprechpartner für inhaltliche Fragen

Stelle zur Zeit nicht besetzt
 03591 5251-84005
 03591 5250-84005

Schritte im Förderverfahren

  • Schritt 1: Beratungstermin vereinbaren
  • Schritt 2: Im Antragsportal "Aster"der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH registrieren
  • Schritt 3: Projektvorschlag im Antragsportal einreichen
  • Schritt 4: inhaltlich-fachliche Vorprüfung durch das Landratsamt Bautzen und Weiterleitung der Unterlagen an die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung GmbH
  • Schritt 5: Abstimmungen zwischen Antragsteller und der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH zur weiteren Qualifizierung des Projektvorschlages

Schritt 1

Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin:

Schritt 2 und 3

Im Antragsportal registrieren und Projektvorschläge einreichen

Sie wollen mehr wissen?

Ausführliche Informationen zur Förderrichtlinie für die sächsichen Braunkohlereviere finden Sie auf der Seite der Sächsichen Agentur für Strukturentwicklung.

Auf der Seite der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung  finden Sie die Projekte, die über das Förderprogramm Strukturwandel Lausitz gefördert werden.

Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen ist ein sogenanntes Artikelgesetz und setzt die Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" um. Die Kommission ist ein Beratergremium der Bundesregierung.

Das Investitionsgesetz Kohleregionen regelt in der Hauptsache, welche Maßnahmen im Rahmen des Strukturwandels förderfähig sind und wo die Investitions-Schwerpunkte liegen.

Im Zusamenhang mit dem Braunkohleausstieg hat der Deutsche Bundestag das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Folgen des Ausstiegs gemildert werden und der Strukturwandel in den Regionen begleitet werden. Im Prozess soll das Lausitzer Revier zu einer Region mit modernem Arbeitsplatz-Angebot und hoher Lebensqualität entwickelt werden. 

 

Lesen Sie auf diesen Web-Seiten mehr zum Strukturwandel und zum Kohleaustieg: