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Führerschein: Ausstellung eines Fahrer-Qualifikationsnachweises

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Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

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Mit dem Fahrer-Qualifikationsnachweis weisen Berufskraftfahrer nach, dass sie die notwendige Grundqualifikation und die notwendigen Weiterbildungen erfolgreich absolviert haben. Der Fahrer-Qualifikationsnachweis ersetzt die Eintragung der Schlüsselnummer 95 im Führerschein der Klassen C und D.

Um einen Fahrer-Qualifikationsnachweis zu beantragen, benötigen Sie

  • einen Personalausweis oder einen Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr) 
  • den bisherigen Führerschein
  • den Nachweis über die aktuelle abgeschlossene Weiterbildung oder die Grundqualifikation als Berufskraftfahrer.

Ging Ihr Fahrer-Qualifikationsnachweis verloren, benötigen Sie zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung. Die formelle eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar oder in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden. 

Wurde Ihr Fahrer-Qualifikationsnachweis gestohlen, benötigen Sie zusätzlich eine Diebstahlanzeige der Polizei in deutscher Sprache. 

Die wesentliche Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Fahrer-Qualifikationsnachweises ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Lesen Sie das Gesetz auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz: