gehört zu: KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle
Kontakt & Öffnungszeiten
Bitte wenden Sie sich an
Fahrerlaubnis-Service
Um einen Ersatzführerschein zu beantragen, brauchen Sie
Bei Verlust:
- Ihren Personalausweis oder einen Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
- eine eidesstattliche Versicherung (kann bei einem Notar oder in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden)
Bei Diebstahl:
- Ihren Personalausweis oder einen Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
- eine Diebstahlsanzeige der Polizei in deutscher Sprache
Bei Änderung der Auflagen:
- Ihren Personalausweis oder einen Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Ihren bisherigen Führerschein
Bei Namensänderung:
- Ihren Personalausweis oder einen Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Ihren bisherigen Führerschein
- eine Namensänderungsurkunde
Wurde Ihr Führerschein nicht im Landkreis Bautzen ausgestellt, benötigen Sie außerdem noch eine sogenannte Karteikartenabschrift. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite der gleichnamigen Dienstleistung:
Ihr Führerschein ging verloren oder wurde gestohlen? Die Auflagen Ihres Führerscheins wurden geändert? Sie haben Ihren Namen geändert? Dann benötigen Sie einen Ersatzführerschein. Buchen Sie sich dafür hier einen Termin;
- Ersatz eines Führerscheins beantragen (nach Verlust, Diebstahl, Namensänderung oder Änderung der Auflagen) Bitte reservieren Sie pro Person einen Termin.
- Führerschein abholen Buchen Sie hier einen Termin, wenn Sie informiert wurden, dass Ihr Führerschein im Landratsamt vorliegt.