Kontakt & Öffnungszeiten
Ansprechpartnerin
Einen Auszug aus der Liegenschaftskarte benötigen Sie in
- baurechtlichen Verfahren
- denkmalschutzrechtlichen Verfahren
- immissionsschutzrechtlichen Verfahren.
Dieser Auszug darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. Die Darstellung des Grundstücks und der benachbarten Grundstücke im Umkreis von mindestens 50 Metern um das Grundstück ist notwendig.
Ihr Online-Antrag
Ihren amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen Sie im Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Sachgebiet Geodatenservice. Bitte nutzen Sie dafür dieses Formular:
Ihr Ansprechpartner
Weitere Fragen zum Auszug aus der Liegenschaftskarte beantworten Ihnen die Ansprechpartner der Dienstleistung „Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster". Auf der Seite der Dienstleistung können Sie auch einen Termin zur Beratung oder Einsicht in die Unterlagen reservieren.
Das Landratsamt Bautzen überwacht als untere Immissionsschutzbehörde Industrieanlagen, welche vom Geltungsbereich der Industrie-Emissionsrichtlinie betroffen sind.
- zu den Umweltinformationen Auf der Seite "Umweltinformationen" finden Sie Genehmigungen und Überwachungsberichte zu den Industrieanlagen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Überwachung ist die Industrie-Emissionsrichtlinie der Europäischen Union
- eur-lex.europa.eu Hier finden Sie die Industrie-Emissionsrichtlinie
- www.umwelt.sachsen.de Auf der Seite des Freistaates Sachsen erfahren Sie mehr zum Thema Umwelt in Sachsen