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Bevor ein Kind zur Schule kommt, soll festgestellt werden, ob es gesund und geistig und körperlich reif für den Schulbesuch ist.
Der Kinder- und Jugendarzt untersucht Ihr Kind körperlich und führt einen Seh- und Hörtest durch. Die Entwicklung des Sprachvermögens, der Beweglichkeit und anderer Fähigkeiten wird mit einem standardisierten Test überprüft.
Bei Bedarf können Fördermaßnahmen oder Behandlungen empfohlen werden. Auch eine sogenante Verlaufskontrolle kann der Arzt empfehlen. Dann erhalten Sie eine Einladung zu einer erneuten Untersuchung im zweiten Schuljahr.
Rechtsgrundlage für die Schuluntersuchungen sind das Sächsische Schulgesetz, § 26 und das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, § 11.
Auf der Seite Revosax des Freistaates Sachsen können Sie die Paragraphen nachlesen:
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4192-Saechsisches-Schulgesetz#p26a zum Sächsischen Schulgesetz, § 26a
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3348-SaechsGDG#p11 zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, § 11