Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Schulaufnahmeuntersuchung

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Öffnungszeiten
Mo: nach Terminvereinbarung
Di: nach Terminvereinbarung
Mi: nach Terminvereinbarung
Do: nach Terminvereinbarung
Fr: nach Terminvereinbarung

Bautzen

Besucheradresse
Bahnhofstraße 5
02625 Bautzen

Ansprechpartnerin

Annett Unrath
 03591 5251-53314
 03591 5250-53314

Ansprechpartnerin

Gabriele Walther
 03591 5251-53315
 03591 5250-53315

Jugendärztin

Bohdana Stoyka-Kott (Ärztin)
 03591 5251-53326
 03591 5250-53326

Jugendarzt

Matthias Frenzel (Arzt)
 03591 5251-53328
 03591 5250-53328

Hoyerswerda

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Schlossplatz 2
02977 Hoyerswerda

Jugendärztin

Katrin Hetzel (Ärztin)
 03591 5251-53312
 03591 5250-53312

Ansprechpartnerin

Diana Seidel
 03591 5251-53317
 03591 5250-53317

Ansprechpartnerin

Karina Gumpert
 03591 5251-53337
 03591 5250-53337

Kamenz

Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz

Jugendärztin

Kathrin Weber (Ärztin)
 03591 5251-53310
 03591 5250-53310

Ansprechpartnerin

Simone Hain
 03591 5251-53313
 03591 5250-53313

Ansprechpartnerin

Anika Steglich
 03591 5251-53319
 03591 5250-53319

Ansprechpartnerin

Karina Gumpert
 03591 5251-53337
 03591 5250-53337

Bevor ein Kind zur Schule kommt, soll festgestellt werden, ob es gesund und geistig und körperlich reif für den Schulbesuch ist.

Der Kinder- und Jugendarzt untersucht Ihr Kind körperlich und führt einen Seh- und Hörtest durch. Die Entwicklung des Sprachvermögens, der Beweglichkeit und anderer Fähigkeiten wird mit einem standardisierten Test überprüft.

Bei Bedarf können Fördermaßnahmen oder Behandlungen empfohlen werden. Auch eine sogenante Verlaufskontrolle kann der Arzt empfehlen. Dann erhalten Sie eine Einladung zu einer erneuten Untersuchung im zweiten Schuljahr.

Ja, die Schulaufnahmeuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung. Dabei ist die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten erforderlich.

Ja, das können Sie. Wenn Sie im Laufe der Schulzeit eine Untersuchung Ihres Kindes wünschen, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Dienstleistung "Schulaufnahmeuntersuchung".

Rechtsgrundlage für die Schuluntersuchungen sind das Sächsische Schulgesetz, § 26 und das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, § 11. 

Auf der Seite Revosax des Freistaates Sachsen können Sie die Paragraphen nachlesen: