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Bei der Hygieneüberwachung besuchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes eine Einrichtung, entweder nach vorheriger Anmeldung oder unangemeldet. Sie nehmen Einsicht in hygienerelevante Unterlagen, besichtigen die Räumlichkeiten und lassen sich die Arbeitsabläufe vor Ort erläutern.
Die Einrichtungen sind verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, Einsicht in Unterlagen zu gewähren und Zugang zu allen Räumen zu gewähren.
Die Einrichtungen erhalten einen Bericht über die Besichtigung. In diesem Bericht werden gegebenenfalls Maßnahmen erläutert oder angeordnet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes beraten Personen in Gesundheitseinrichtungen und stellen sicher, dass alles ordnungsgemäß funktioniert.
Es werden bauliche Gegebenheiten der Einrichtung beurteilt und hygienische Aspekte überprüft und dokumentiert. Das heißt, es wird geschaut, ob die Räume und die Ausstattung dem Standard entsprechen und ob die Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Auch Beschwerden sind ein Thema. Wenn Menschen Probleme oder Unzufriedenheit mit der medizinischen Einrichtung haben, nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes diese Beschwerden entgegen und kümmern sich darum.
Insgesamt geht es also darum, dass die medizinische Einrichtung gut funktioniert, die Hygienestandards eingehalten werden und sich die Menschen dort sicher und gut aufgehoben fühlen.
- Krankenhäuser
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Reha-Einrichtungen
- Kurzzeitpflegeeinrichtungen
- Einrichtungen mit ambulanten Operationscharakter
- Dialyseeinrichtungen
- Ambulante Pflegedienste
- außerklinische Intensivpflege
- Rettungsdienste
- anlassbezogene Prüfung und Beratung von gewerblichen Einrichtungen wie Piercing- und Tattoo Studios
- anlassbezogene Prüfung und Beratung von Arzt- und Zahnarztpraxen
Ein Hygieneplan in einer medizinischen Einrichtung ist ein spezifisches Dokument, das Richtlinien und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer strengen Hygienepraxis festlegt. Medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen, Kliniken und Ambulanzen haben aufgrund der erhöhten Anfälligkeit für Infektionen und der Gefahr der Verbreitung von Krankheitserregern besonders hohe Anforderungen an die Hygiene.
Der Hygieneplan für medizinische Einrichtungen umfasst normalerweise detaillierte Anweisungen zur Infektionsprävention und -kontrolle. Hier sind einige wichtige Aspekte, die in einem solchen Plan berücksichtigt werden können:
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Handhygiene: Anweisungen zur richtigen Handwaschtechnik, Nutzung von Desinfektionsmitteln und angemessenen Handwaschstationen.
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Reinigung und Desinfektion: Richtlinien zur Reinigung und Desinfektion von Räumen, Oberflächen, Spielzeugen und anderen Gegenständen, um eine saubere Umgebung aufrechtzuerhalten.
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Umgang mit infektiösen Materialien: Anweisungen zur Entsorgung von Abfällen, Einwegartikeln und medizinischen Materialien, um die Verbreitung von Infektionen zu verhindern.
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Krankheitsprävention: Richtlinien zur Identifizierung und Handhabung von Krankheitssymptomen bei den Nutzern der Einrichtung, einschließlich der Aufforderung zur Heimbehandlung bei Krankheit.
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Impfungen: Empfehlungen und Überwachung der Impfstatus der Mitarbeiter und Nutzer der Einrichtung, um den Schutz vor bestimmten Infektionskrankheiten zu gewährleisten.
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Verhalten bei Krankheitsausbrüchen: Anweisungen zur Meldung von Krankheitsausbrüchen, Kommunikation mit den Gesundheitsbehörden und Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Infektionen.
Der Hygieneplan muss regelmäßig aktualisiert werden, um den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den spezifischen Bedürfnissen der Einrichtung gerecht zu werden. Er dient als Leitfaden für das Personal und die Nutzer der Einrichtung, um die Hygienepraktiken zu fördern und ein gesundes Umfeld zu schaffen.
- weitere Informationen zum Hygieneplan in Einrichtungen Die Seite liegt in der Verantwortung des Robert-Koch-Instituts
- Rahmenhygienepläne für Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und andere Einrichtungen mit infektionshygienischer Bedeutung Die Seite liegt in der Verantwortung der Sächsischen Staatskanzlei