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Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau) müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Dies dient nicht nur der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, sondern auch den Arbeitern auf einer Baustelle. Eventuell müssen Verkehrsteilnehmer umgeleitet werden. Es ist dazu ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung zu stellen.
Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen in den großen Kreisstädten Bautzen, Kamenz, Radeberg, Bischofswerda und Hoyerswerda beantragen Sie bitte in den Stadtverwaltungen.
Betrifft Ihre Baumaßnahme eine Gemeindestraße, ist Ihr Antrag an die zuständige Gemeinde zu richten.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag mindestens 14 Tage von Beginn der Arbeiten.
Dem Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung für Baumaßnahmen sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Verkehrszeichenplan oder Regelplan
- MVAS Zertifikat des verantwortlichen Bauleiters
- erforderlichenfalls Lageplan der Arbeitsstelle
- bei Bedarf einer Lichtsignalanlage – der Signalzeitenplan
- bei Vollsperrung – ein entprechender Verkehrszeichenplan mit Umleitungsbeschilderung