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Dienstleistung

Verkehrsrechtliche Anordnungen

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Landratsamt Bautzen
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Öffnungszeiten
Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

Ansprechpartner

Ingo Link
 03591 5251-32500
 03591 5250-32500

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau) müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Dies dient nicht nur der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, sondern auch den Arbeitern auf einer Baustelle. Eventuell müssen Verkehrsteilnehmer umgeleitet werden. Es ist dazu ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45  Straßenverkehrs-Ordnung zu stellen.

Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen in den großen Kreisstädten Bautzen, Kamenz, Radeberg, Bischofswerda und Hoyerswerda beantragen Sie bitte in den Stadtverwaltungen.

Betrifft Ihre Baumaßnahme eine Gemeindestraße, ist Ihr Antrag an die zuständige Gemeinde zu richten.

Bitte stellen Sie Ihren  Antrag mindestens 14 Tage von Beginn der Arbeiten.

Dem Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung für Baumaßnahmen sind folgende Unterlagen beizufügen: 

  • Verkehrszeichenplan oder Regelplan
  • MVAS Zertifikat des verantwortlichen Bauleiters
  • erforderlichenfalls Lageplan der Arbeitsstelle
  • bei Bedarf einer Lichtsignalanlage – der Signalzeitenplan
  • bei Vollsperrung – ein entprechender Verkehrszeichenplan mit Umleitungsbeschilderung

In unserem Geoweb können Sie sich über Straßensperrungen und Umleitungen informieren.

Übersicht über die Verkehrseinschränkungen 2023

Benötigen Sie Informationen zu den Verkehrseinschränkungen aus dem Jahr 2023? Hier erhalten Sie eine Aufstellung der Vollsperrungen und der Umleitungen.