gehört zu: Controlling und Sozialplanung
Kontakt & Öffnungszeiten
Ansprechpartnerin
Manja Zetsch
Das Landratsamt Bautzen ist Träger der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch 9. In dieser Funktion können wir gegenüber den Leistungsberechtigten Leistungen der Eingliederungshilfe bewilligen. Dies ist nach den Reglungen des Sozialgesetzbuches 9 jedoch nur möglich, wenn es zwischen demjenigen, der die Leistungen erbringt und dem Landratsamt eine vertragliche Regelung gibt.
Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe geht es dabei überwiegend um
- Schulbegleitung,
- Interdisziplinäre Frühförderstellen,
- begleitete Elternschaft,
- Elternassistenz,
- Kitaassistenz