Der Kreistag des Landkreises Bautzen entscheidet, welche Bewerber in eine Vorschlagsliste aufgenommen werden. Die endgültige Wahl erfolgt durch den Wahlausschuss am Sitz des Verwaltungsgerichts Dresden.
Die Bewerber um das Amt zum ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht
müssen Deutsche sein
sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben
sollen ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Ehrenamtliche Richter wirken in mündlichen Verhandlungen und bei der Urteilsfindung mit. Sie haben dabei die gleichen Rechte wie Berufsrichter. Mit ihrer Arbeit erfüllen sie eine verantwortungsvolle öffentliche Aufgabe in der Rechtspflege.
Ja, ein ehrenamtlicher Richter hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung für die Verhandlungen am Verwaltungsgericht und für die Fahrzeit dorthin.
Für ihre Arbeit erhalten die ehrenamtlichen Richter Fahrtkostenersatz und eine Aufwandsentschädigung. Das Amt wird ehrenamtlich ausgeübt, Lohn oder Gehalt gibt es für diese Aufgabe nicht.