Die Naturschutzbezirke haben unter anderem folgende Aufgaben:
- Vollzugs- und Auflagenkontrollen
- Gestattung von Eingriffen bei Bauvorhaben
- Überwachung und Kontrolle der Landschaft
- örtliche Ansprechpartner in naturschutzfachlichen beziehungsweise naturschutzrechtlichen Belangen