Kontakt & Öffnungszeiten
Kreisbrandmeister
Auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) ist der Landkreis verpflichtet, einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister (KBM) mit der Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst vorzuhalten. Er nimmt daher eine gesonderte Stellung im Landkreis ein und ist kompetenter Ansprechpartner für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Überprüfung der Aufstellung und Ausrüstung der Gemeinde- und Ortsfeuerwehren im Landkreis sowie die Unterstützung der überörtlichen Zusammenarbeit im Brandschutz. Dabei arbeitet er eng mit den zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen und den jeweiligen Feuerwehrführungskräften zusammen.
Zusätzlich gewährleistet den Informationsfluss zur oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde und arbeitet eng mit Bezirksbrandmeister und Landesbranddirektor zusammen. Weiterhin kann ihm die Einsatzleitung bei Bränden, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen übertragen werden.
Was sind die Aufgaben des Kreisbrandmeisters?
Zu den Aufgaben gehören:
- Überprüfung der Aufstellung, der Ausrüstung, des Leistungsstands und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren
- Unterstützung der überörtlichen Zusammenarbeit und Beratung bei feuerwehrtechnischen Angelegenheiten
- Kontrolle der gemeindeübergreifenden Aus- und Fortbildung für die Freiwilligen Feuerwehren
- Unterstützung der Gemeinden bei der Beschaffung der für den überörtlichen Einsatz notwendigen Ausrüstung
- Einsatzplanung und Vorbereitende Maßnahmen auf Grundlage einer Gefährdungsanalyse für den Landkreis Bautzen
- Verantwortlich für die Überwachung der Zusammenarbeit mit der Integrierten Regionalleitstelle insbesondere der Alarmierung
- Mitwirkung im Katastrophenschutz
- Koordinierung der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
- Übernahme der Einsatzleitung bei Bedarf
Der Kreisbrandmeister kann gemäß SächsBRKG zur Aufgabenerfüllung diese an seine Stellvertreter übertragen. Die Stellvertreter sind ehrenamtlich und werden für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Innerhalb ihres Inspektionsbereiches nehmen sie die ihnen übertragenen Aufgaben des Kreisbrandmeisters wahr.