Bautzen, DER LANDKREIS

Mitglieder für neuen Jugendhilfeausschuss gesucht

14.06.2024

Jugendhilfeausschuss: Vorschläge bis 14.08.2024 einreichen

Der Landkreis Bautzen ruft anerkannte Träger der freien Jugendhilfe auf, Vorschläge für den neuen Jugendhilfeausschuss einzureichen. Die Wahl des Ausschusses erfolgt in der Kreistagssitzung am 30.09.2024.

Hintergrund

Am 09.06.2024 wurde der Kreistag Bautzen für die Wahlzeit 2024–2029 neu gewählt. Nach § 6 der Satzung des Jugendamtes Bautzen können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe Vorschläge für 6 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter einreichen.

Vorschläge einreichen

Geeignete Personen können ab sofort vorgeschlagen werden, darunter auch ehrenamtlich Tätige. Einsendeschluss ist der 14.08.2024. Die Vorschläge sind schriftlich mit dem Vermerk „Vorschläge für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses“ an das Landratsamt Bautzen, Geschäftsstelle des Kreistages, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen, zu senden.

Erforderliche Angaben

  • Name und Anschrift des vorschlagenden Trägers
  • Angaben zur vorgeschlagenen Person und Begründung
  • Versicherung, dass keine Hinderungsgründe vorliegen
  • Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

Gesetzliche Grundlagen

Der Jugendhilfeausschuss besteht gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch 8 zu 2 von 5 aus stimmberechtigten Mitgliedern, die auf Vorschlag anerkannter Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt werden. Entsprechend der Regelungen des § 4 Absatz 3 und Absatz 4 Landesjugendhilfegesetz (LJHG) ist für jedes stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses ein Stellvertreter zu wählen. Auch ehrenamtlich Tätige sollen angemessen berücksichtigt werden.

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