öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 22.08.2024 gegenüber Frau Svitlana Makula, zuletzt wohnhaft in Niedergurig, Gewerbepark 17, 02694 Malschwitz eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Volksbank Dresden-Bautzen eG mit dem Aktenzeichen 2032406-83583297.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Makulas ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Makula abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 27.09.2024 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)