Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Kacper Geslak

17.06.2024

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 14.05.2024  gegenüber Herrn Kacper Geslak zuletzt wohnhaft in Elsterwerdaer Straße 51, 01558 Großenhain eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2032402-50063453.

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Geslaks ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Geslak abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 02.07.2024 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)