öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 15.08.2024 gegenüber Herrn Przemyslaw Rebisz, zuletzt wohnhaft in Kornmarkt 34 HH EG, c/o Zboinski, 02625 Bautzen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung Bund mit dem Aktenzeichen 2032109-29343844 u.a. erlassen.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Rebiszs ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Rebisz abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 02.10.2024 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)