öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 08.10.2024 gegenüber Herrn Ron Knörnschild, zuletzt wohnhaft Auf dem Südfeld 16 A in 59379 Selm, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2032103-29464408 u.a. gegenüber dem Drittschuldner Union Investment Service Bank AG.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Knörnschilds ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Knörnschild abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 06.12.2024 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)