öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 28.10.2024 gegenüber Frau Iryna Rykalo, zuletzt wohnhaft auf der Hauptstraße 15 in 01877 Rammenau, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2032409-21620499.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Rykalos ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Rykalo abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 30.12.2024 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)