Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Frau Iryna Rykalo

10.12.2024

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 28.10.2024 gegenüber Frau Iryna Rykalo, zuletzt wohnhaft auf der Hauptstraße 15 in 01877 Rammenau, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2032409-21620499.

Der aktuelle Aufenthalt Frau Rykalos ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Rykalo abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 30.12.2024 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)