öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 30.07.2024 gegenüber Herrn Sascha-Ottokar Fey, zuletzt wohnhaft in Spreestraße 8, 12439 Berlin eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2032405-21644027 gegenüber dem Drittschuldner Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Feys ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Fey abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 02.01.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)