öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 04.12.2024 gegenüber Herrn Artem Sapronov, zuletzt wohnhaft in Niedergurig, Gewerbepark 17 in 02694 Malschwitz, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2032409-21655462 gegenüber dem Drittschuldner Kreissparkasse Bautzen.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Sapronovs ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Sapronov abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 03.01.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)