öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 03.12.2024 gegenüber Frau Valentyna Kudinova, zuletzt wohnhaft in Schöpsdorfer Straße 31, 02977 Hoyerswerda, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2032403-40265408.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Kudinovas ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Kudinova abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 29.01.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)