öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 08.01.2025 gegenüber Herrn Aslan Gandaloev, zuletzt wohnhaft in Bautzener Straße 77, 02977 Hoyerswerda, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032502-82248576.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Gandaloevs ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Gandaloev abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 30.01.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)