öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 10.01.2025 gegenüber Frau Leila Rufullaieva, zuletzt wohnhaft in Niedergurig, Gewerbepark 17, 02694 Malschwitz eine eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Kreissparkasse Bautzen mit dem Aktenzeichen 2032409-21662574.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Rufullaievas ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Rufullaieva abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 03.02.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)