Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Frau Leila Rufullaieva

17.01.2025

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 10.01.2025 gegenüber Frau Leila Rufullaieva, zuletzt wohnhaft in Niedergurig, Gewerbepark 17, 02694 Malschwitz eine eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Kreissparkasse Bautzen mit dem Aktenzeichen 2032409-21662574.

Der aktuelle Aufenthalt Frau Rufullaievas ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Rufullaieva abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 03.02.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)