öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 03.01.2025 gegenüber Herrn Marco Zambito, zuletzt wohnhaft in Poststraße 14, 01917 Kamenz, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Finanzamt Hoyerswerda mit dem Aktenzeichen 2032516-82242828.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Zambitos ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Zambito abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 04.02.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)