Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Frau Denise Zickler

20.01.2025

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 08.01.2025 gegenüber Frau Denise Zickler, zuletzt wohnhaft in Bismarckstraße 24, 01900 Großröhrsdorf, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Finanzamt Hoyerswerda mit dem Aktenzeichen 2032216-90291792. 

Der aktuelle Aufenthalt Frau Zicklers ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Zickler abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 04.02.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)