Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Thomas Borkenfeld

10.02.2025

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 02.01.2025  gegenüber Herrn Thomas Borkenfeld, zuletzt wohnhaft in Otto-Uhlig-Straße 5, 01454 Radeberg, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Finanzamt Hoyerswerda mit dem Aktenzeichen 2032510-20616374. 

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Borkenfelds ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Borkenfeld abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 25.02.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)