Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Frau Iryna Sarzhan

13.02.2025

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 16.01.2025 gegenüber Frau Iryna Sarzhan, zuletzt wohnhaft auf der Löbauer Straße 23 in 02625 Bautzen, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner: Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2032309-21626421.

Der aktuelle Aufenthalt Frau Sarzhans ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Sarzhan abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 28.02.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)