öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 16.01.2025 gegenüber Frau Iryna Sarzhan, zuletzt wohnhaft auf der Löbauer Straße 23 in 02625 Bautzen, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner: Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2032309-21626421.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Sarzhans ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Sarzhan abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 28.02.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)