öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 17.01.2025 gegenüber Herrn Piotr Pawel Sarnecki, zuletzt wohnhaft auf der Ahornstraße 9 in 01640 Coswig, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2032409-50053857.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Sarneckis ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Sarnecki abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 28.02.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)