Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Gebre Kuno

14.02.2025

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 12.12.2024 gegenüber Herrn Gebre Kuno, zuletzt wohnhaft auf der Liselotte-Herrmann-Straße 78 a in 02977 Hoyerswerda, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2031803-10608430.

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Kunos ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Kuno abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 03.03.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)