öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 12.12.2024 gegenüber Herrn Gebre Kuno, zuletzt wohnhaft auf der Liselotte-Herrmann-Straße 78 a in 02977 Hoyerswerda, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2031803-10608430.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Kunos ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Kuno abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 03.03.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)