Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Andreas Gerd Kuzmich

14.02.2025

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 09.01.2025 gegenüber Herrn Andreas Gerd Kuzmich, zuletzt wohnhaft in der Schießstättengasse 12 in 92421 Schwandorf, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Sparkasse im Landkreis Schwandorf mit dem Aktenzeichen 2032403-50332365.

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Kuzmichs ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Kuzmich abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 03.03.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)