öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 09.01.2025 gegenüber Herrn Andreas Gerd Kuzmich, zuletzt wohnhaft in der Schießstättengasse 12 in 92421 Schwandorf, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Sparkasse im Landkreis Schwandorf mit dem Aktenzeichen 2032403-50332365.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Kuzmichs ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Kuzmich abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 03.03.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)