Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Frau Alina Marschner

14.02.2025

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 04.02.2025 gegenüber Frau Alina Marschner, zuletzt wohnhaft auf der Karlsruher Straße 36 in 01189 Dresden, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032306-90301012 u.a.

Der aktuelle Aufenthalt Frau Marschners ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Marschner abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 03.03.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)