öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 04.02.2025 gegenüber Frau Alina Marschner, zuletzt wohnhaft auf der Karlsruher Straße 36 in 01189 Dresden, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032306-90301012 u.a.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Marschners ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Marschner abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 03.03.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)