öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 07.02.2025 gegenüber Herrn Christian Thieme, zuletzt wohnhaft in Äußere Lauenstraße 23, 02625 Bautzen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Bank AG mit dem Aktenzeichen 2032515-90334005.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Thiemes ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Thieme abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 07.03.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)