27.03.2025
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 31.01.2025 gegenüber Herrn Carl Gustav Reidl, zuletzt wohnhaft in Lärchenstraße 4, 01904 Steinigtwolmsdorf einen Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen 000050605140.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Reidls ist uns unbekannt. Daher haben wir den Bußgeldbescheid im Landratsamt Bautzen, Ordnungsamt, Zentrale Bußgeldstelle, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Reidl abgeholt werden.
Der Bußgeldbescheid gilt am 11.04.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)