öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 19.03.2025 gegenüber Herrn Emrullah Basar, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032510-10654318.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Basars ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen, hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Basar abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 24.04.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)