öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 27.03.2025 gegenüber Herrn Yücel Korkmaz, zuletzt wohnhaft in Marktgasse 10, 01920 Elstra, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Bank AG mit dem Aktenzeichen 2032503-70708171.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Korkmazs ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, in Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen, hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Korkmaz abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 28.04.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)