Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Stefan Schnabel

16.04.2025

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 04.03.2025 gegenüber Herrn Stefan Schnabel, zuletzt wohnhaft auf der Radeberger Straße 92 in 01900 Großröhrsdorf eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032508-10447630.

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Schnabels ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Schnabel abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 05.05.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)