öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 04.03.2025 gegenüber Herrn Stefan Schnabel, zuletzt wohnhaft auf der Radeberger Straße 92 in 01900 Großröhrsdorf eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032508-10447630.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Schnabels ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Schnabel abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 05.05.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)