17.04.2025
Das Landratsamt Bautzen erließ am 16.04.2025 gegenüber Herrn Van Cuong Chu, zuletzt ohne festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, einen Ausweisungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34.1-103.19/068140.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Chus ist uns unbekannt. Daher haben wir den Ausweisungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55 in 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Chu abgeholt werden.
Der Ausweisungsbescheid gilt am 03.05.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)