Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in der Gemeinde Neukirch/Lausitz

27.06.2024

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 09.07-2024 mit.

Angebot für Land- und Forstwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe in ha Nutzungsart
Niederneukirch 1201 0,1660 Landwirtschafts- und Verkehrsfläche
Niederneukirch 1308 0,4630 Landwirtschaftsfläche
Niederneukirch 1601 0,1830 Waldfläche
Niederneukirch 1606 0,0790 Waldfläche
Niederneukirch 1611 0,1720 Landwirtschaftsfläche
Niederneukirch 1620 0,1620 Landwirtschaftsfläche
Niederneukirch 1639 0,6530 Landwirtschaftsfläche
Niederneukirch 1640b 0,2990 Landwirtschaftsfläche
Niederneukirch 1651 0,0850 Landwirtschaftsfläche
Niederneukirch 1664 0,5960 Landwirtschaftsfläche

Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Bautzen bis zum    09.07.2024    ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen verbindlichen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • Nachweis Ihrer Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichens 61.1-780.21:0596/2004 

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung Anzeige und Beanstandung nach dem Landpachtverkehrsgesetz

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.