Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 09.07-2024 mit.
Angebot für Land- und Forstwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
Gemarkung | Flurstück | Größe in ha | Nutzungsart |
---|---|---|---|
Niederneukirch | 1201 | 0,1660 | Landwirtschafts- und Verkehrsfläche |
Niederneukirch | 1308 | 0,4630 | Landwirtschaftsfläche |
Niederneukirch | 1601 | 0,1830 | Waldfläche |
Niederneukirch | 1606 | 0,0790 | Waldfläche |
Niederneukirch | 1611 | 0,1720 | Landwirtschaftsfläche |
Niederneukirch | 1620 | 0,1620 | Landwirtschaftsfläche |
Niederneukirch | 1639 | 0,6530 | Landwirtschaftsfläche |
Niederneukirch | 1640b | 0,2990 | Landwirtschaftsfläche |
Niederneukirch | 1651 | 0,0850 | Landwirtschaftsfläche |
Niederneukirch | 1664 | 0,5960 | Landwirtschaftsfläche |
Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Bautzen bis zum 09.07.2024 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen verbindlichen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- Nachweis Ihrer Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichens 61.1-780.21:0596/2004
Lage der Grundstücke
- Gemarkung Niederneukirch, Flurstück 1201
- Gemarkung Niederneukirch, Flurstück 1308
- Gemarkung Niederneukirch, Flurstück 1601
- Gemarkung Niederneukirch, Flurstück 1606
- Gemarkung Niederneukirch, Flurstück 1611
- Gemarkung Niederneukirch, Flurstück 1620
- Gemarkung Niederneukirch, Flurstück 1639
- Gemarkung Niederneukirch, Flurstück 1640b
- Gemarkung Niederneukirch, Flurstück 1651
- Gemarkung Niederneukirch, Flurstück 1664
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung Anzeige und Beanstandung nach dem Landpachtverkehrsgesetz
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.