14.10.2024
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 28.101.2024 mit.
Angebot für Land- und Forstwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
Gemarkung | Flurstück | Größe in ha | Nutzungsart |
---|---|---|---|
Gröditz | 125/1 | 0,7452 | Landwirtschaftsfläche |
Gröditz | 171/1 | 0,5332 | Landwirtschaftsfläche |
Gröditz | 356 | 2,4880 | Landwirtschaftsfläche |
Gröditz | 375 | 1,4552 |
Landwirtschaftsfläche, Waldfläche |
Gröditz | 450/2 | 0,2370 | Waldfläche |
Gröditz | 451 | 0,4968 | Waldfläche |
Gröditz | 468/1 | 0,3206 | Waldfläche |
Gröditz | 312/2 | 2,9471 | Landwirtschaftsfläche |
Gröditz | 318/2 | 0,2044 | Landwirtschaftsfläche |
Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte dem Landratsamt Bautzen bis zum 28.10.2024 schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:0982/2024
Lage der Grundstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.